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Vergaberichtlinien
des Förderprogramms
„Rückkehr deutscher
Wissenschaftler aus dem
Ausland“
Voraussetzungen für einen
Antrag sind:
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der Nachweis, dass
die
Berufungskommission
sich auf eine
Kandidatenliste
geeinigt hat |
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eine besondere
Exzellenz des
Kandidaten/ der
Kandidatin |
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ein besonderer
Stellenwert, der der
Professur im Gefüge
der Universität
beigemessen wird
bzw. eine besondere
Rolle in der
strategischen
Ausrichtung der
Universität |
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die Bestätigung,
dass die Antrag
stellende
Universität die
Grundfinanzierung
der Professur
übernimmt |
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eine verbindliche
Zusage der
Universität, dass die
Förderung der
Professur
öffentlichkeitswirksam
dargestellt wird |
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die Unterstützung
bei der
Öffentlichkeitsarbeit
hinsichtlich des
Förderprogramms. |
Bitte beachten Sie, dass der
Ruf vor der Entscheidung
über den Antrag nicht
angenommen werden darf, da
damit die Grundlage für die
Bewilligung der
Fördermittel entfallen
würde.
Weitere Informationen finden
Sie auf der
Antragsseite.
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►
Fragen
zum Förderprogramm beantwortet
Ihnen gerne:
German Scholars Organization
Daniel
H. Wagner
Projektleiter
Friedrichstr. 60
10117 Berlin
Tel: +49 (0)30-206 799 67
E-Mail:
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