A. Antrag auf Förderung einer
Professur
Der richtige Zeitpunkt,
einen Antrag auf Förderung
einer Professur im Rahmen
des Programms „Rückkehr
deutscher Wissenschaftler
aus dem Ausland“ bei der GSO
zu stellen, ist der
vorläufige Abschluss der
Berufungsverhandlungen. Dann
ist klar, welche
finanziellen Mittel der
Hochschule zur Verfügung
stehen und inwiefern diese
erweitert werden müssen, um
den Kandidaten/ die
Kandidatin zu gewinnen. Wenn
ein Ruf bereits angenommen
wurde, ist es zu spät für
eine Förderung.
Ein Antrag auf Förderung
einer Professur kann formlos
gestellt werden; er muss
folgende Angaben enthalten:
| - |
Ausschreibungstext der Professur |
| - |
Anschreiben der Hochschulleitung mit Begründung
a) der Wahl des Kandidaten
b) der Förderung
(insbesondere Darstellung des Stellenwertes der
Professur für die Hochschule) |
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Lebenslauf des Kandidaten |
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Protokoll der
Berufungskommission |
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Detaillierte Darstellung des Eigenbeitrags der
Hochschule
(Personalstellen und Sachmittel in genauer Höhe,
dargestellt in tabellarischer Übersicht, die
Einzel- und Gesamtbeträge ausweist) |
| - |
Detaillierte Darstellung der beantragten Mittel
(Übersicht der konkreten Zahlen in Tabellenform) |
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Zusage, dass die Professur im Falle einer
Förderung mit dem Namen des Stifters verbunden
wird. |
Häufig gestellte Fragen zur
Ausschreibung.
Gibt es Fristen zur
Einreichung des Antrags?
Nein, Anträge können
jederzeit eingereicht
werden. Das Auswahlgremium
tritt nach Bedarf zusammen.
Dürfen
Fachhochschulen auch Anträge
einreichen?
Nein.
Gibt es eine
Altersbegrenzung für
BewerberInnen?
Nein.
Können Bewerbungen aus allen
Fächern eingehen?
Ja.
Muss mein Arbeitgeber eine
ausländische Hochschule
sein?
Nein. Sie können sowohl an
einer Hochschule als auch in
der Wirtschaft im Ausland
tätig sein.
Können auch für
Zweitplatzierte im
Bewerbungsverfahren Mittel
beantragt werden, wenn der/
die Erstplatzierte der
Berufungsliste weggefallen
ist (z. B. durch Absage
etc.)?
Ja.
Ab welchem Zeitpunkt können
Mittel beantragt werden?
Die Mittel können frühestens
für den Zeitpunkt ab
Dienstantritt des
Professors/ der Professorin
beantragt werden.
Können die Fördermittel auch
für W2- oder
Junior-Professuren beantragt
werden?
Es können Anträge für W3-
und für W2-Professuren
eingereicht werden.
Priorität haben jedoch
W3-Professuren.
Mittel zur Berufung von
Juniorprofessuren können
nicht beantragt werden.
Wer ist Mittelempfänger?
Die Antrag stellende
Universität, die damit auch
die Pflicht zu einem
Verwendungsnachweis hat.
Wie setzt sich die Auswahlkommission zusammen?
Feste Mitglieder der Auswahlkommission sind:
-
Herr Prof. Dr.
Eicke Weber,
Leiter des Fraunhofer-Instituts für
Solare Energien, Freiburg
- Herr Prof. Dr.
Eckhard Schröter,
Zeppelin-University, Friedrichshafen
- Herr Peter
Langer,
Universitätskanzler a. D., Berlin.
Je
nach Fachgebiet des Kandidaten, für dessen Berufung
Fördergelder beantragt werden, wird die Kommission um
weitere Experten ergänzt.
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