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Antragstellung
im Rahmen des Förderprogramms „Rückkehr deutscher Wissenschaftler aus dem Ausland“

A. Antrag auf Förderung einer Professur
B. Antrag auf Reisekostenzuschüsse


A. Antrag auf Förderung einer Professur

Der richtige Zeitpunkt, einen Antrag auf Förderung einer Professur im Rahmen des Programms „Rückkehr deutscher Wissenschaftler aus dem Ausland“ bei der GSO zu stellen, ist der vorläufige Abschluss der Berufungsverhandlungen. Dann ist klar, welche finanziellen Mittel der Hochschule zur Verfügung stehen und inwiefern diese erweitert werden müssen, um den Kandidaten/ die Kandidatin zu gewinnen. Wenn ein Ruf bereits angenommen wurde, ist es zu spät für eine Förderung.

Ein Antrag auf Förderung einer Professur kann formlos gestellt werden; er muss folgende Angaben enthalten:

- Ausschreibungstext der Professur
- Anschreiben der Hochschulleitung mit Begründung
a) der Wahl des Kandidaten
b) der Förderung
(insbesondere Darstellung des Stellenwertes der Professur für die Hochschule)
- Lebenslauf des Kandidaten
- Protokoll der Berufungskommission
- Detaillierte Darstellung des Eigenbeitrags der Hochschule
(Personalstellen und Sachmittel in genauer Höhe, dargestellt in tabellarischer Übersicht, die Einzel- und Gesamtbeträge ausweist)
- Detaillierte Darstellung der beantragten Mittel
(Übersicht der konkreten Zahlen in Tabellenform)
- Zusage, dass die Professur im Falle einer Förderung mit dem Namen des Stifters verbunden wird.

Häufig gestellte Fragen zur Ausschreibung.

Gibt es Fristen zur Einreichung des Antrags?
Nein, Anträge können jederzeit eingereicht werden. Das Auswahlgremium tritt nach Bedarf zusammen.

Dürfen Fachhochschulen auch Anträge einreichen?
Nein.

Gibt es eine Altersbegrenzung für BewerberInnen?
Nein.

Können Bewerbungen aus allen Fächern eingehen?
Ja.

Muss mein Arbeitgeber eine ausländische Hochschule sein?
Nein. Sie können sowohl an einer Hochschule als auch in der Wirtschaft im Ausland tätig sein.

Können auch für Zweitplatzierte im Bewerbungsverfahren Mittel beantragt werden, wenn der/ die Erstplatzierte der Berufungsliste weggefallen ist (z. B. durch Absage etc.)?
Ja.

Ab welchem Zeitpunkt können Mittel beantragt werden?
Die Mittel können frühestens für den Zeitpunkt ab Dienstantritt des Professors/ der Professorin beantragt werden.

Können die Fördermittel auch für W2- oder Junior-Professuren beantragt werden?
Es können Anträge für W3- und für W2-Professuren eingereicht werden. Priorität haben jedoch W3-Professuren.
Mittel zur Berufung von Juniorprofessuren können nicht beantragt werden.

Wer ist Mittelempfänger?
Die Antrag stellende Universität, die damit auch die Pflicht zu einem Verwendungsnachweis hat.

Wie setzt sich die Auswahlkommission zusammen?
Feste Mitglieder der Auswahlkommission sind:

- Herr Prof. Dr. Eicke Weber,
  Leiter des Fraunhofer-Instituts für Solare Energien, Freiburg

- Herr Prof. Dr. Eckhard Schröter,
  Zeppelin-University, Friedrichshafen

- Herr Peter Langer,
  Universitätskanzler a. D., Berlin.

Je nach Fachgebiet des Kandidaten, für dessen Berufung Fördergelder beantragt werden, wird die Kommission um weitere Experten ergänzt.


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B. Antrag auf Reisekostenzuschüsse

  Fragen zum Förderprogramm beantwortet Ihnen gerne:

German Scholars Organization

Daniel H. Wagner
Projektleiter
Friedrichstr. 60
10117 Berlin

Tel: +49 (0)30-206 799 67
E-Mail: wagner@gsonet.org